Lebenspartner können grundsätzlich in die Haftpflichversicherung mit aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
Hier wird gerade der Begriff Lebenspartnerschaft/Haftpflicht erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Lebenspartnerschaft/Haftpflicht
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Lebensversicherung .
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