Bei einer Pensionszusage spricht man von einer unmittelbaren Versorgungszusage. Es handelt sich um eine Versorgungszusage des Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer ohne Einbeziehung Dritter.
Hier wird gerade der Begriff Pensionszusage erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Pensionszusage
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Pensionäre .
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