Als Exhumierung wird das Ausgraben einer bereits Beerdigten Leiche bezeichnet. Dies ist nach deutschem Recht nur im Rahmen eines Strafverfahrens zum Zweck der gerichtlichen Leichenschau zulässig.
Hier wird gerade der Begriff Exhumierung erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Exhumierung
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Exitus .
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