Seuchenschutzmaßnahmen

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Wenn Erkrankte keine anderweitigen Anspruch auf Kostenerstattung haben, werden die Kosten für Schutzmaßnahmen nach dem Bundesseuchengesetz von der öffentlichen Hand getragen. Bei Versicherten der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kostenerstattung.

Information .
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