Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Familienangehörigen sind noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit in der Regel versichert. Sie können den Versicherungsvertrag übernehmen.
Hier wird gerade der Begriff Tod desVersicherungsnehmers /Haftpflicht erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Tod desVersicherungsnehmers /Haftpflicht
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Todesfall .
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