Umlagedeckungsprinzip

.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung arbeiten nach dem Umlagedeckungsprinzip, wonach alle Leistungen, die die gesetzliche Rentenversicherung aus den zeitgleich erhobenen Beiträgen aller Versicherten bezahlen muss. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Versicherten in einen Topf einzahlen, aus dem dann die Kosten für die derzeitigen Rentner gedeckt werden. Daher ist bei der Rentenversicherung auch von einem „Generationenvertrag“ die Rede. Aus volkswirtschaftlicher Sicht war dieses Prinzip in der Vergangenheit sehr vorteilhaft. Inzwischen aber krankt dieses System in Deutschland, denn immer weniger Einzahler müssen immer mehr Rentner finanzieren. Somit wird die gesetzliche Rente früher oder später nur noch eine Grundversorgung sichern, sodass die private Rentenabsicherung immer wichtiger wird.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Umlagedeckungsprinzip erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Umlagedeckungsprinzip hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Umlageverfahren .

FinanceFinder24.de Versicherungs-Lexikon .

Alle Begriffe sind hier einzeln zusammengesucht und recherchiert. Sie unterliegen somit dem Urheberrecht von Financefinder24 und dürfen nicht von anderen genutzt werden!
Financefinder24 Hotline