Bei einer Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer innerhalb eines Monats, von dem Zeitpunkt aus an dem er Kenntnis von der Verletzung erlangt hat, die Möglichkeit den Vetrag zu kündigen oder die Leistung zu verweigern.
Hier wird gerade der Begriff Verletzung der Anzeigepflicht erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Verletzung der Anzeigepflicht
hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Verlust von Sachen / Haftpflichtversicherung .
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