Vertragliche Obliegenheiten / KFZ-Versicherung

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Alle Pflichten die dem Versicherungsnehmer im Bezug auf den abgeschlossenen Versicherungsvertrag zukommen werden vertragliche Obliegenheiten genannt. So muss ein Kfz-Versicherer wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Wurde der Wagen zum Beispiel zu einem anderen Zweck genutzt als im Vertrag angegeben liegt eine Obleigenheitsverletzung vor.

Information .
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