Wirtschaftlichkeitsgebot

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Unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot versteht man, dass in der Krankenversicherung nur ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Leistungsart ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Vertragsärzte werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung kontolliert. Verstöße haben Honorarkürzungen oder Regressen zur Folge.

Information .
Hier wird gerade der Begriff Wirtschaftlichkeitsgebot erklärt. Wir hoffen, dass Sie Ihre Informationen zu Wirtschaftlichkeitsgebot hier bei uns finden, der nächste Begriff in unserer umfangreichen Datenbank ist Wirtschaftlichkeitsprüfung .

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