Frage: Was bedeutet familienversichert?
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Familienversichert bedeutet, dass Personen wie Ehegatte oder Kinder (Wohnsitz in Deutschland)
in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind, sofern Sie nicht selbst Mitglied in
der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind. Ebenso mitversichert sind:
✓ Studenten bis zum 25. Lebensjahr, Zivil- und Wehrdienstleistende
✓ Enkelkinder, Stiefkinder und Pflegekinder
✓ Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
✓ Kinder bis zum 23. Lebensjahr, sofern sie erwerbsuntätig sind.
✓ Kinder bis zum 25. Lebensjahr, sofern eine schulische bzw. berufliche Ausbildung vorliegt.