Frage: Muss die Versicherungssumme versteuert werden?
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Sollten Sie eine Auszahlung der Versicherungssumme erhalten, muss diese voll besteuert werden.
Eine Ausnahme ist hierbei die Summe der Kapitallebensversicherung, diese muss,
sofern das 60. Lebensjahr erreicht wurde, nur zu 50% besteuert werden.